Staatssekretariat

Staatssekretariat
Staats|se|kre|ta|ri|at 〈n. 11
1. 〈kath. Kirche〉 dem Papst unterstehende, oberste Behörde der römischen Kurie
2. einem Ministerium zugeordnetes Sekretariat

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Staats|se|kre|ta|ri|at, das:
1. <o. Pl.> als Sekretariat dem Papst unmittelbar zugeordnete oberste Behörde der römischen Kurie.
2. (DDR) einem Ministerium vergleichbares Staatsorgan des Ministerrats.
3. von einem Staatssekretär geleitete Dienststelle.

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Staats|sekretariat,
 
lateinisch Secretaria Stạtus, italienisch Segreteria di Stato, auch Sekretarie, röm. Kurie: die dem Papst unmittelbar zur Unterstützung bei der Leitung der Gesamtkirche zugeordnete Kurienbehörde; zuständig für die Koordination der Gesamttätigkeit der Kurie und der außenpolitischen Beziehungen des Heiligen Stuhls. Das Staatssekretariat ist in zwei Abteilungen gegliedert, die beide vom Kardinalstaatssekretär (seit 1991 A. Sodano) geleitet werden. Für die erste Abteilung (»päpstliches Innenministerium«) steht ihm dabei ein Substitut, für die zweite Abteilung (»päpstliches Außenministerium«) ein Sekretär zur Seite. Dieser zweiten Abteilung ist ein Kardinalsrat zugeordnet, der bis zur Kurienreform 1988 formell den »Rat für die öffentlichen Angelegenheiten der Kirche« bildete.
 
Das Staatssekretariat bearbeitet die ihm vom Papst übertragenen Einzelaufgaben sowie jene, die keiner anderen Kurienbehörde zugewiesen sind; außerdem vermittelt es den amtlichen Verkehr des Papstes mit den Bischöfen, päpstlichen Legaten, Staatsregierungen und deren Beauftragten, internationalen Organisationen und Privatpersonen. Der Kardinalstaatssekretär beruft und leitet die gemeinsamen Sitzungen mit den den übrigen Kurialbehörden vorstehenden Kardinälen. Dem Staatssekretariat sind mehrere Kommissionen sowie das Presseamt und das Kirchliche Statistische Zentralamt zugeordnet.
 
 
Im 15. Jahrhundert wurde neben der Apostolischen Kanzlei ein Päpstliches Sekretariat als persönliches Sekretariat des Papstes eingerichtet, aus dem sich im 16. Jahrhundert das Staatssekretariat entwickelte. Seit 1644 wird das Amt des Staatssekretärs von einem Kardinal ausgeübt (Kardinalstaatssekretär). Bei den Neuordnungen der röm. Kurie von 1967 und 1988 wurde das Staatssekretariat in seiner jetzigen Form organisiert. Wichtigstes Merkmal ist die formelle Ausgestaltung des Staatssekretariats zur leitenden Behörde der röm. Kurie und zur alleinigen Vermittlerin zwischen dem Papst einerseits und der Gesamtkirche und allen (nichtkatholischen) kirchlichen und weltlichen Gemeinschaften (und Einzelpersonen) andererseits.
 
Bedeutende Kardinalstaatssekretäre waren G. Antonelli, M. Rampolla, P. Gasparri, E. Pacelli, J. Villot, A. Casaroli.

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Staats|se|kre|ta|ri|at, das: 1. <o. Pl.> als Sekretariat dem Papst unmittelbar zugeordnete oberste Behörde der römischen Kurie. 2. (DDR) einem Ministerium vergleichbares Staatsorgan des Ministerrats.

Universal-Lexikon. 2012.

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